1 Der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines/r neuen Audi durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine nach dem 18.05.2016 wird mit dem Umweltbonus inklusive Innovationsprämie gefördert, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2021 zugelassen und der Erwerb nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ausnahme: der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen, wobei es aber zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch zu keiner Auszahlung gekommen sein darf. Das Fahrzeug muss im Inland auf den/die Antragstellerin zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben. Ein Drittel des Umweltbonus wird seitens der AUDI AG direkt auf den Nettokaufpreis gewährt, zwei Drittel des Umweltbonus (Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie) werden nach positivem Zuwendungsbescheid auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de ausbezahlt. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss bei Zulassung nach 04.11.2019 spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden.
Auf die Gewährung des Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch und die Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch zum 31.12.2025. Nähere Informationen zum Umweltbonus sind auf den Internetseiten des BaFa (hier klicken) abrufbar.
2 Verbrauchs- und Emissionswerte:
Audi e-tron 50 quattro: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 23,6 - 21,4 (NEFZ); 25,8 - 21,7 (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0
Audi e-tron Sportback 50 quattro: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 23,2 - 20,9 (NEFZ); 25,4 - 21,1 (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0
Audi e-tron 55 quattro: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 24,2 - 22,0 (NEFZ); 26,2 - 22,2 (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0
Audi e-tron Sportback 55 quattro: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 23,2 - 20,9 (NEFZ); 25,4 - 21,2 (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0
Audi e-tron S: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 28,8 (NEFZ); 28,4–26,8 (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0
Audi e-tron S Sportback: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 28,3–27,5 (NEFZ); 28,1–26,4 (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0
Audi A3 Sportback 40 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,5–1,4 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 13,8–13,0 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 34–30 g/km
Audi A3 Sportback 45 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,5–1,4 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 14,1–13,1 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 34–31 g/km
Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,6–1,5 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 17,8–17,2 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 36–33 g/km
Audi A6 Avant 50 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,6–1,5 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,1–17,5 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 37–34 g/km
Audi A6 Avant 55 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,6–1,5 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,1–17,5 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 37–34 g/km
Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,6–1,4 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 17,9–16,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 36–34 g/km
Audi Q3 45 TFSI e: Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,6–1,4 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 15,8–14,4 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 37–32 g/km
Audi Q3 S line 45 TFSI e: Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,7–1,4 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 16,0–14,4 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 39–33 g/km
Audi Q3 Sportback 45 TFSI e: Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,7–1,4 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 15,9–14,6 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 38–33 g/km
Audi Q3 Sportback S line 45 TFSI e: Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,7–1,5 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 15,9–14,7 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 38–33 g/km
Audi Q5 50 TFSI e quattro S tronic (bis Modelljahr 2020):
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,2–2,0 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,1 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 49–46 g/km
Audi Q5 55 TFSI e quattro S tronic (bis Modelljahr 2020):
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,2–2,0 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,2–17,5 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 49–46 g/km
Audi Q5 50 TFSI e quattro (ab Modelljahr 2021):
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,9–1,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 19,5–19,3 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 44–41 g/km
Audi Q5 55 TFSI e quattro (ab Modelljahr 2021):
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,9–1,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 19,5–19,3 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 44–41 g/km
Audi Q5 Sportback 50 TFSI e quattro (ab Modelljahr 2021):
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,0–1,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 19,6–19,3 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 45–42 g/km
Audi Q5 Sportback 55 TFSI e quattro (ab Modelljahr 2021):
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,0–1,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 19,5–19,3 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 45–42 g/km
Audi Q7 55 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 3,0–2,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 22,9–21,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 69–64 g/km
Audi Q8 55 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,8–2,6 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 22,9–21,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 63–59 g/km
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
3 7.500 Euro Elektro Prämie: Der Erwerb (Kauf sowie Finanzierung oder Leasing; bei Finanzierung oder Leasing über die Audi Leasing oder die Audi Bank nur bei einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten) eines neuen Audi e-tron 552, Audi e-tron Sportback 552, Audi e-tron S2 oder Audi e-tron S Sportback2 durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine (ausgeschlossen sind die öffentliche Hand - wie Bund, Länder und Kommunen - sowie Autovermieter) in der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 wird mit der Elektro Prämie Audi e-tron 552 und Audi e-tron S2 gefördert. Die Prämie beträgt 7.500 € netto und wird bei Kauf, Leasing und Finanzierung vom teilnehmenden Audi Partner als Nachlass angerechnet. Das Fahrzeug muss bis spätestens 31.03.2022 zugelassen werden. Eine Verlängerung der Aktion bleibt ausdrücklich vorbehalten.