1 Der Umweltbonus setzt sich zusammen aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, sowie einer von der Volkswagen AG gewährten Prämie. Die Auszahlung des Anteils des BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns.
2 Stromverbrauch* Volkswagen ID.4 Modelle in kWh/100 km: kombiniert 16,9 - 16,2; CO2-Emissionen kombiniert, g/km: 0 (bezieht sich auf den CO2-Ausstoß beim Fahren, die gesamten CO2-Emissionen hängen von der Herkunft des Stroms ab. Volkswagen empfiehlt daher die Verwendung von Ökostrom), Effizienzklasse A+.
3 Stromverbrauch* Volkswagen ID.3 Modelle in kWh/100 km: kombiniert 15,4 - 14,5. CO2-Emission in g/km: kombiniert 0. Effizienzklasse A+
4 Kraftstoffverbrauch* in l/100 km: kombiniert 1,5; Stromverbrauch* in kWh/100km: 11,4; CO2-Emission kombiniert in g/km: 34; Effizienzklasse: A+
5 Kraftstoffverbrauch* in l/100 km: kombiniert zwischen 1,8 und 1,7, Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert zwischen 13,1 und 12,5, CO2-Emissionen in g/km: kombiniert zwischen 40 und 38, Effizienzklasse: A+.
6 Kraftstoffverbrauch* in l/100 km: kombiniert zwischen 1,8 und 1,7, Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert zwischen 13,2 und 12,7, CO2-Emissionen in g/km: kombiniert zwischen 40 und 38, Effizienzklasse: A+.
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.